Reinoldus- und Schiller-Gymnasium 24.04.2020
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
im Folgenden finden Sie die neuesten Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts und den entsprechenden Rahmenbedingungen. Für Rückfragen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht
Die Bezirksregierung Arnsberg hat nun ergänzende Hinweise gegeben, die die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern betreffen, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht.
Dort heißt es: „Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Wiederbeginn des Schulbetriebes – allgemeine Regeln und Hinweise
*Schülerinnen und Schüler mit einschlägigen Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben.
* Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler möglichst individuell unter Vermeidung des ÖPNV zur Schule zu kommen. Vor allem das Fahrrad erscheint als Verkehrsmittel besonders geeignet.
* Das Bereithalten eines Mund- und Nasenschutzes ist Pflicht. Er wird immer dann angelegt, wenn die Abstandsregel nicht einzuhalten ist.
* Die allgemeinen Hygieneregeln, Niesetikette, Händewaschen etc. gelten selbstverständlich auch am RSG
*Das Gebäude ist in drei verschiedene Bereiche geteilt. Es wird grundsätzlich nur ein Bereich betreten, Wechsel aus einem Bereich in einen anderen Bereich durch das Gebäude sind für Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt. Innerhalb eines Bereiches wird ein Treppenhaus nur aufwärts, das andere nur abwärts benutzt. Die Bereiche sind
a) E/F/G – Ein- und Aufgang im lila E‑Turm – Ab- und Ausgang im pinken G‑Turm
b) B/C – Ein- und Aufgang im gelben B‑Turm – Ab- und Ausgang im grünen C‑Turm
c) D/Z – Ein- und Aufgang im blauen D‑Turm – Ab- und Ausgang im roten Z‑Turm
Bitte beachten Sie hierzu die Videos, die in Kürze hier zur Verfügung stehe werden!
* Für Schülerinnen und Schüler gilt: Das Gebäude darf nur über den Eingang betreten werden, der zum betreffenden Raum führt. Auch vor dem Gebäude und beim Betreten muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
*Türen werden — wo möglich aufgestellt -, so dass ein Berühren der Klinken weitgehend vermieden werden kann.
* Die Kolleginnen und Kollegen finden sich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihrem Raum ein, um einen reibungslosen Einlass der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, so entstehen beim Einlass keine Staus auf den Fluren.
* In jedem Fall sollte der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. In Situationen, in denen das nicht möglich ist, besteht die Pflicht eine Maske zu tragen.
* Eine gute Raumlüftung ist sicherzustellen – Wir empfehlen Stoßlüftungen.
* Die Räume sind einzeln zu betreten.
* Unmittelbar nach dem Betreten des Raumes muss sich jeder, noch vor dem Einfinden am Sitzplatz, die Hände waschen.
* Die Kolleginnen und Kollegen achten im Raum darauf, dass die Schülerinnen und Schüler den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Die Tische und Stühle sind vom Hausmeister gemäß dem Mindestabstand ausgerichtet worden und dürfen nicht verschoben werden.
* Der die Lehrkraft fertigt zu Beginn des Unterrichts einen Sitzplan (incl. Datum, Kursbezeichnung und Uhrzeit) an. Diese werden im Sekretariat abgegeben. (z.B. Nachvollziehen von evtl. Infektionsketten).
* Nach Ende einer Kurseinheit werden die Stühle nicht hochgestellt, um das Reinigen der Tischflächen zu ermöglichen.
* Schülerinnen und Schüler verlassen das Gebäude auf dem vorgesehenen, ausgeschilderten Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Karola Hügging und Miriam Rychter
Risikogruppen- Ergänzung zum Corona Brief 5
21.4.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
zur weiteren Planung des Präsenzunterrichtes in der Jg. Q2 ab dem 27.4.2020, der Abiturprüfungen und der geplanten, schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts für die Jahrgangsstufen Q1 – 5 ab dem 4.5.2020 benötigen wir Informationen darüber, welche Schüler und Schülerinnen zur Risikogruppe gehören. Für diese Schüler und Schülerinnen werden natürlich zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf die Organisation des Schulalltags getroffen, um insbesondere diese Kinder und Jugendliche vor einer möglichen Ansteckungsgefahr schützen zu können. Wie diese Maßnahmen genau aussehen werden, wird dann im Einzelfall und situationsbezogen geklärt.
Im engeren Sinne zur Risikogruppe zählen – laut der 15. Schulmail des Ministeriums — insbesondere Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Wir benötigen keine Informationen über die Art der Vorerkrankung und auch keine ärztlichen Nachweise. Wir benötigen nur die Information darüber, ob der Schüler oder die Schülerin zur Risikogruppe zählt. Bitte teilen Sie uns dies per Email an folgende Adresse mit: risiko@rs-gym.de.
Wir bitten zunächst insbesondere die Schüler und Schülerinnen der Q2 bis spätestens Mittwoch, 10.00 Uhr, mitzuteilen, wenn sie zur Risikogruppe gehören.
Corona Brief 5 20.04.2020
(hier sortiert nach Zielgruppen)
Sekundarstufe 1
Liebe Eltern,
für Ihre Kinder ändert sich die Situation bis zum 04.05.2020 nicht. Weiterhin werden die Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmaterialien digital versorgt. Wir hoffen, dass Sie und Ihre Kinder die schwierige Situation weiterhin mit Gelassenheit und Zuversicht meistern können. Wir stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Gerne teilen wir Ihnen auch mit, welche Empfehlungen am RSG gelten:
- Angesichts der nun schon wirklich langen Zeit, die die Kinder zu Hause sind, halten wir vor allem die Fächer Sport, Kunst (und evtl. auch Musik) für besonders wichtig. Die Fachkollegen sollen z.B. auch Bewegungs- und Gestaltungsaufgaben, die in häuslicher Umgebung oder im Garten oder Vorgarten bearbeitet werden können, anbieten.
- Für jedes Hauptfach sollen die Kinder 30 min pro Tag (bzw. 2,5 Stunden in der Woche) arbeiten, für jedes Nebenfach wird 30 bis 40 min in der Woche gearbeitet.
- Die Klassenleitungen koordinieren in Absprache mit den Fachlehrern jede Woche, in welchen drei bis vier Fächern Aufgaben abgegeben werden müssen.
Die Wahlen für die Differenzierungsbereiche (Latein/Französisch in Jahrgang 6, sowie Differenzierungskurse im Jahrgang 8) werden auf gesondertem schriftlichen Wege organisiert. Dazu werden auch entsprechende Informationen auf der Homepage zu finden sein.
Sekundarstufe 2
Jahrgangsstufe 9 – zukünftige EF
Die Fachwahlen für das kommende Schuljahr werden zur Zeit durch die Oberstufenleitung geprüft. Die Schülerinnen und Schüler, bei denen Umwahlen nötig werden, werden bis Ende April individuell informiert.
Jahrgangstufe EF
Die Fachwahlen für das kommende Schuljahr werden zur Zeit durch die Oberstufenleitung geprüft. Die Schülerinnen und Schüler, bei denen Umwahlen nötig werden, werden bis Ende April individuell informiert.
Die Jahrgangsstufe EF gilt nicht als Abschlussklasse!
Daher wird für diese bis zum 04.05.2020 zunächst kein Unterricht in der Schule stattfinden. Gleichwohl findet natürlich der digital gestützte Unterricht in nun schon gewohnter Weise weiterhin statt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Aufgaben entsprechend zu erledigen.
Nach jetzigem Informationsstand finden die zentralen Klausuren zu den bisher bekannten Terminen statt.
Jahrgangsstufe Q1
Für die Jahrgangsstufe Q1 findet bis zum 04.05.2020 zunächst kein Unterricht in der Schule statt. Gleichwohl findet natürlich der digital gestützte Unterricht in nun schon gewohnter Weise weiterhin statt. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Aufgaben entsprechend zu erledigen.
Jahrgangsstufe Q2
In der Woche vom 27.04. bis zum 30.04.2020 werden bei uns im Hause Präsenzangebote für die Q2 stattfinden.
Dieses Angebot zielt darauf, Schülerinnen und Schüler Gelegenheit zu geben Fragen zur Prüfungsvorbereitung zu stellen, Ergebnisse aus der Zeit vor den Osterferien mitzubringen und zu besprechen und ggf. auf weitere Bedarfe einzugehen. Darüber hinaus findet kein genereller „Fernunterricht“ mehr statt.
Am Montag werden die LKs angeboten, die normalerweise auch montags Unterricht haben, am Dienstag die LKs, die dienstags unterrichtet werden. Am Mittwoch werden alle dritten Abiturfächer und am Donnerstag alle vierten Abiturfächer angeboten.
Das Angebot zur Prüfungsvorbereitung wird in Gruppen von höchstens 10 Schülerinnen und Schülern stattfinden. Ggf. müssen zwei gleichartige Veranstaltungen hintereinander stattfinden. Die erste beginnt um 09:00 und endet zum 10:30 die zweite findet zwischen 11:00 und 12:30 statt.
Die genaue Planung (Raumzuordnung etc.) wird noch bekannt gegeben. Gleichzeitig werden auch alle konkreten Regelungen über Verkehrswege, Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen noch bekannt gegeben.
Da die Schülerinnen und Schüler daran freiwillig teilnehmen können, benötigen wir die Rückmeldung, wer teilnehmen wird. Bitte gebt diese Information bis Mittwoch um 09:00 Uhr an Eure Prüfer weiter.
Die Zulassungsentscheidung wird endgültig am 07.05.2020 getroffen. Wir planen die Zulassungsentscheidung am 08.05.2020 in der Schule in Kleingruppen bekanntzugeben.
Nach jetzigem Informationsstand bleibt es bei den Terminen für die Klausuren ab dem 12. Mai. Die mündlichen Prüfungen werden allerdings verschoben, voraussichtlich auf den 28., 29. Mai und den 03. Juni. Diese Termine müssen sich alle Abiturientinnen und Abiturienten freihalten. Die mdl. Nachprüfungen können voraussichtlich an den bisher geplanten Terminen (15. und 16. Juni) stattfinden. Informationen zu den sportpraktischen Prüfungen erfolgen demnächst direkt an die Betroffenen.
Aussagen über die seitens der Schule organisierten Abiturfeierlichkeiten (Gottesdienst und Zeugnisvergabe) können zur Zeit aufgrund der unsicheren Informationslage und der weiterhin dynamischen Entwicklung nicht getroffen werden.
Mit guten Wünschen verbleiben wir
Ihre
K. Hügging und M. Rychter