Wieder einmal konnten unsere 8. Klassen ihr Geschick auf dem E‑Scooter in Gefahrensituationen unter Beweis stellen. Nach einer theoretischen Einführung über die im Umgang mit den Scootern geltenden Regeln durften alle Schülerinnen und Schüler der einzelnen Klassen einmal ausprobieren, wie schnell sie reagieren, falls mal etwas Unerwartetes im Straßenverkehr passiert.
Private E‑Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden, bei den im öffentlichen Raum zu mietenden Scootern liegt die Altersgrenze je nach Anbieter bei 16 oder 18 Jahren. Vor dem Hintergrund, dass zum Fahren eines Scooters kein Führerschein benötigt wird, ist es um so wichtiger, Regeln und Umgangsmaßnahmen einmal von der Polizei vermittelt zu bekommen.


