Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie und ihr der Presse sicherlich entnommen habt, gelten ab dem 26.10.2020 an allen weiterführenden Schulen wieder die bewährten Regelungen der Zeit nach den Sommerferien.
Dies bedeutet für den Schulbetrieb Folgendes:
- Das Gebäude kann bereits ab 7.30 Uhr betreten werden.
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht, an ihrem Sitzplatz und während der Pausen auf den zugewiesenen Bereichen des Schulgeländes.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
- Beim Betreten des Schulgebäudes sollen die Hände vor dem Unterricht gewaschen oder intensiv desinfiziert werden.
- Da eine dauerhafte Lüftung der Räume zu dieser Jahreszeit nicht mehr praktikabel ist, wird zu Beginn des Unterrichts und dann alle 15 bis 20 Minuten stoßgelüftet. Bitte auf angemessene Kleidung achten!
- Das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes zum Essen ist nur außerhalb des Schulgebäudes gestattet, dabei ist auf ausreichend Abstand zu anderen Personen zu achten.
- Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020.
Mit Ihrer und Eurer weiteren aktiven Mitarbeit sind wir davon überzeugt, dass wir den Schulbetrieb in den nächsten Wochen auch erfolgreich meistern werden.